Mehrfamilienhaus als Hero-Bild für Mieterhöhungen bei Kapitalanlageimmobilien
5,0

Mieterhöhung
durchführen lassen.

Inoovion prüft, ob und in welcher Höhe eine Mieterhöhung möglich ist, erstellt das rechtssichere Mieterhöhungsschreiben und begleitet Sie bis zur Zustimmung Ihrer Mieter. Erfolgsbasiert, transparent und fair kommuniziert.

Kostenloses Erstgespräch buchen

Mieterhöhung erfolgreich oder kostenlos.

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Mieterhöhung erfolgreich oder Sie bezahlen keinen Cent.

Wir erhalten nur im Erfolgsfall ein einmaliges Honorar: drei Monatsbeträge des tatsächlichen Mehrerlöses.

Wenn

Mieterhöhung erfolgreich umgesetzt

Beispiel-Mehrmiete

+100 €

pro Monat

Einmaliges Honorar

3x

Monatsbetrag

bei +100 € also 300 €

Amortisiert nach

3

Monaten

ab Monat 4 im Plus

Wenn

nicht erfolgreich umgesetzt

Mehrmiete

0 €

keine monatliche Erhöhung

Kosten

0 €

keine Kosten für Sie

So läuft eine faire Mieterhöhung bei Inoovion ab

BetreuungWirSieErfolgreich

Wenn Sie eine Mieterhöhung prüfen lassen möchten

Kennenlerngespräch

Wir klären Objekt, Mietverhältnis, aktuelle Miete und ob eine Prüfung sinnvoll ist.

*

Unterlagenformular

Sie füllen das Formular mit den wichtigsten Objekt-, Mietvertrags- und Mietdaten aus.

Persönlicher Ansprechpartner

Ab der Anfrage haben Sie einen festen Ansprechpartner für Rückfragen und Abstimmung.

Wenn die Unterlagen vorliegen, erstellen wir die folgenden Sachen und schicken sie Ihnen zu

Mieterhöhung

Wir berechnen, welche Mieterhöhung grundsätzlich möglich ist.

Auswertung aus Mietspiegel

Wir ordnen Wohnung, Lage und Merkmale anhand des passenden Mietspiegels ein und prüfen die mögliche Miethöhe.

Prüfung Kappungsgrenze

Wir prüfen, welche gesetzlichen Grenzen im konkreten Fall gelten.

Index- und Staffelmiete

Wir prüfen, ob Vertragsregelungen einen anderen Weg vorgeben.

Mieterhöhungsschreiben

Wir erstellen das Schreiben mit Begründung und Berechnung.

Zustimmungserklärung

Wir erstellen die Erklärung, mit der der Mieter sauber zustimmen kann.

Fragebogen Mieterzufriedenheit

Auf Wunsch erhalten Sie ein separates Dokument, das beigelegt werden kann.

Volle Transparenz

Sie sehen, welche Grundlage genutzt wurde und was genau versendet werden soll.

Bevor das Schreiben an den Mieter geht

Rücksicht auf Mieter

Wir achten auf nachvollziehbare Formulierungen und eine Erhöhung, die transparent begründet ist.

Ihre Freigabe

Sie entscheiden, ob die volle Mieterhöhung oder nur ein Teil davon umgesetzt wird, um Rücksicht auf das Mietverhältnis zu nehmen.

*

Unterlagen drucken

Sie drucken das freigegebene Schreiben und die Unterlagen für den Versand aus.

*

Versand an den Mieter

Sie verschicken das Schreiben per Einwurf-Einschreiben an den Mieter.

*

Sendungsnummer weiterleiten

Sie leiten die Sendungsnummer an uns weiter, damit wir Fristen und Rückmeldung sauber nachhalten können.

Nach dem Versand behalten wir die Rückmeldung im Blick

Fristenüberwachung

Wir behalten Rückmeldefristen im Blick und sagen, wann der nächste Schritt sinnvoll ist.

Erinnerungsschreiben

Wenn keine Rückmeldung eingeht, bereiten wir nach etwa fünf Wochen eine Erinnerung vor.

Wenn der Mieter zustimmt

Mieterhöhung erfolgreich

Die neue Miethöhe wird umgesetzt.

Falls der Mieter nicht direkt zustimmt

Vergleichsangebot

Wenn sinnvoll, bereiten wir ein pragmatisches Vergleichsangebot vor.

*

Vergleich an Mieter

Sie geben das abgestimmte Angebot an den Mieter weiter.

Mieter akzeptiert

Wenn der Mieter akzeptiert, wird die Mieterhöhung ebenfalls erfolgreich umgesetzt.

Falls weiterhin keine Zustimmung erfolgt (möglicher letzter Ausweg, meist nicht unsere Empfehlung)

Gerichtliche Option

Erst wenn Erinnerung und Vergleich nicht reichen, sollte eine Zustimmungsklage geprüft werden.

Anwalt und Klage

Wir unterstützen den Ablauf; ein Anwalt führt das Verfahren. Koordination, Anwalts- und Gerichtskosten werden separat vergütet.

* Diese Schritte können wir zusätzlich für Sie übernehmen, wenn sich Ihr Objekt bei uns in der Hausverwaltung befindet. Dann sind wir der offizielle Ansprechpartner Ihrer Mieter und haben Zugriff auf die wichtigen Daten rund um Objekt und Vermietung. Kostenloses Erstgespräch

Mehrfamilienhaus als Hintergrund für die Prüfung einer Mieterhöhung
Tom Kinne führt das ErstgesprächTom Kinne

Mieterhöhung prüfen lassen

Lassen Sie uns gemeinsam auf Ihr Objekt, die aktuelle Miete und die Vertragsgrundlagen schauen. Sie erfahren, ob eine Mieterhöhung sinnvoll möglich ist und wie sie fair umgesetzt werden kann, ohne das Mietverhältnis unnötig zu belasten.

Geprüfter Immobilienbewerter · Zertifizierter Verwalter in der Geschäftsleitung

Wir sind zu Hause in Ostdeutschland.

Weitere Städte in Deutschland

Wir können Mieterhöhungen grundsätzlich auch für Kapitalanlageimmobilien in weiteren Städten in Deutschland prüfen und umsetzen. Senden Sie uns hierfür einfach eine Anfrage und wir besprechen die weiteren Details. Kostenloses Erstgespräch

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3 Überzeugungen, mit denen wir als Hausverwaltung Mieterhöhungen durchführen

Tom Kinne, Leitung Hausverwaltung und Inhaber

Tom

Tom Kinne

Leitung Hausverwaltung & Inhaber

Till Krüger, Leitung Technologie und Inhaber

Till

Till Krüger

Leitung Technologie & Inhaber

Mehr über uns erfahren

Wir glauben, dass Mieterhöhungen mehr leisten müssen als nur eine höhere Miete.

Viele Eigentümer zögern bei Mieterhöhungen, weil sie nicht einfach nur mehr Miete verlangen wollen. Das verstehen wir. Trotzdem braucht eine Immobilie wirtschaftlichen Spielraum. Dazu gehören Rücklagen, Instandhaltung, Modernisierungen und eine Miete, die zur Lage, zum Objekt und zum Markt passt. Eine gute Mieterhöhung ist deshalb nicht nur ein höherer Betrag, sondern Teil einer verantwortungsvollen Bewirtschaftung.

Wir glauben, dass Mieterhöhungen rechtssicher und nachvollziehbar sein müssen.

Eine Mieterhöhung sollte nicht aus dem Bauch heraus passieren. Eigentümer sollten verstehen, welche Miethöhe möglich ist, auf welcher Grundlage sie berechnet wurde und welche Fristen oder Grenzen gelten. Deshalb prüfen wir Mietspiegel, Vertragsgrundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen strukturiert und bereiten die Anpassung so vor, dass der nächste Schritt klar ist.

Wir glauben, dass Mieterhöhungen transparent und fair kommuniziert werden müssen.

Eine Mieterhöhung betrifft nicht nur Zahlen, sondern auch ein bestehendes Mietverhältnis. Deshalb achten wir auf nachvollziehbare Formulierungen, klare Unterlagen und eine Kommunikation, die Mieter ernst nimmt. Eigentümer können bewusst entscheiden, ob die volle mögliche Erhöhung oder ein geringerer Betrag umgesetzt werden soll. So bleibt die Mietentwicklung wirtschaftlich sinnvoll, ohne das Verhältnis unnötig zu belasten.

Was Kunden über Inoovion sagen

Unser Anspruch ist, dass sowohl unsere Eigentümer als auch deren Mieter jederzeit zufrieden sind.

Die Zusammenarbeit mit Inoovion läuft einwandfrei. Das Team ist super freundlich, zuverlässig und reagiert immer schnell auf Anfragen. Besonders gut finde ich die transparente Art und die moderne Abwicklung. Ein wirklich überzeugender Service!

Hagen · Eigentümer

Häufige Fragen
zu Mieterhöhungen

Wir prüfen unter anderem Mietspiegel oder Vergleichsmiete, Vertragsgrundlagen, letzte Mieterhöhung, Sperrfristen, Kappungsgrenze, mögliche Index- oder Staffelmiete und ob das Mieterhöhungsschreiben nachvollziehbar begründet werden kann.

Nein. Für den Mieterhöhungsservice berechnen wir nur dann ein Honorar, wenn die Mieterhöhung erfolgreich umgesetzt wird.

Ja. Sie können entscheiden, ob die volle mögliche Erhöhung oder nur ein Teil davon umgesetzt werden soll. Wir achten darauf, dass das Schreiben nachvollziehbar formuliert ist und die Begründung transparent bleibt.

Wenn der Mieter nicht zustimmt, überwachen wir zuerst die Fristen und bereiten bei Bedarf eine Erinnerung vor. Wenn weiterhin keine Zustimmung erfolgt, kann ein Vergleichsangebot sinnvoll sein. Erst danach wird geprüft, ob eine gerichtliche Stufe gewünscht und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Ja. Sie erhalten eine ordentliche Rechnung und können die Kosten in der Regel als Werbungskosten bei der Steuer geltend machen. Da die Aufwendungen mit der Vermietung zusammenhängen, erkennt das Finanzamt sie meist als abzugsfähig an.

Nein, eine nachvollziehbare und maßvolle Mieterhöhung ist Teil einer verantwortungsvollen Bewirtschaftung. Wichtig ist, dass sie sauber begründet, verständlich kommuniziert und nicht willkürlich wirkt.