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Inoovion prüft, ob und in welcher Höhe eine Mieterhöhung möglich ist, erstellt das rechtssichere Mieterhöhungsschreiben und begleitet Sie bis zur Zustimmung Ihrer Mieter. Erfolgsbasiert, transparent und fair kommuniziert.
Mieterhöhung erfolgreich oder kostenlos.







Wir erhalten nur im Erfolgsfall ein einmaliges Honorar: drei Monatsbeträge des tatsächlichen Mehrerlöses.
Wenn
Beispiel-Mehrmiete
+100 €
pro Monat
Einmaliges Honorar
3x
Monatsbetrag
bei +100 € also 300 €
Amortisiert nach
3
Monaten
ab Monat 4 im Plus
Wenn
Mehrmiete
0 €
keine monatliche Erhöhung
Kosten
0 €
keine Kosten für Sie
Wenn Sie eine Mieterhöhung prüfen lassen möchten
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Kostenloses ErstgesprächWir klären Objekt, Mietverhältnis, aktuelle Miete und ob eine Prüfung sinnvoll ist.
Sie füllen das Formular mit den wichtigsten Objekt-, Mietvertrags- und Mietdaten aus.
Ab der Anfrage haben Sie einen festen Ansprechpartner für Rückfragen und Abstimmung.
Wenn die Unterlagen vorliegen, erstellen wir die folgenden Sachen und schicken sie Ihnen zu
Wir berechnen, welche Mieterhöhung grundsätzlich möglich ist.
Wir ordnen Wohnung, Lage und Merkmale anhand des passenden Mietspiegels ein und prüfen die mögliche Miethöhe.
Wir prüfen, welche gesetzlichen Grenzen im konkreten Fall gelten.
Wir prüfen, ob Vertragsregelungen einen anderen Weg vorgeben.
Wir erstellen das Schreiben mit Begründung und Berechnung.
Wir erstellen die Erklärung, mit der der Mieter sauber zustimmen kann.
Auf Wunsch erhalten Sie ein separates Dokument, das beigelegt werden kann.
Sie sehen, welche Grundlage genutzt wurde und was genau versendet werden soll.
Bevor das Schreiben an den Mieter geht
Wir achten auf nachvollziehbare Formulierungen und eine Erhöhung, die transparent begründet ist.
Sie entscheiden, ob die volle Mieterhöhung oder nur ein Teil davon umgesetzt wird, um Rücksicht auf das Mietverhältnis zu nehmen.
Sie drucken das freigegebene Schreiben und die Unterlagen für den Versand aus.
Sie verschicken das Schreiben per Einwurf-Einschreiben an den Mieter.
Sie leiten die Sendungsnummer an uns weiter, damit wir Fristen und Rückmeldung sauber nachhalten können.
Nach dem Versand behalten wir die Rückmeldung im Blick
Wir behalten Rückmeldefristen im Blick und sagen, wann der nächste Schritt sinnvoll ist.
Wenn keine Rückmeldung eingeht, bereiten wir nach etwa fünf Wochen eine Erinnerung vor.
Wenn der Mieter zustimmt
Die neue Miethöhe wird umgesetzt.
Falls der Mieter nicht direkt zustimmt
Wenn sinnvoll, bereiten wir ein pragmatisches Vergleichsangebot vor.
Sie geben das abgestimmte Angebot an den Mieter weiter.
Wenn der Mieter akzeptiert, wird die Mieterhöhung ebenfalls erfolgreich umgesetzt.
Falls weiterhin keine Zustimmung erfolgt (möglicher letzter Ausweg, meist nicht unsere Empfehlung)
Erst wenn Erinnerung und Vergleich nicht reichen, sollte eine Zustimmungsklage geprüft werden.
Wir unterstützen den Ablauf; ein Anwalt führt das Verfahren. Koordination, Anwalts- und Gerichtskosten werden separat vergütet.
* Diese Schritte können wir zusätzlich für Sie übernehmen, wenn sich Ihr Objekt bei uns in der Hausverwaltung befindet. Dann sind wir der offizielle Ansprechpartner Ihrer Mieter und haben Zugriff auf die wichtigen Daten rund um Objekt und Vermietung. Kostenloses Erstgespräch

Lassen Sie uns gemeinsam auf Ihr Objekt, die aktuelle Miete und die Vertragsgrundlagen schauen. Sie erfahren, ob eine Mieterhöhung sinnvoll möglich ist und wie sie fair umgesetzt werden kann, ohne das Mietverhältnis unnötig zu belasten.
Geprüfter Immobilienbewerter · Zertifizierter Verwalter in der Geschäftsleitung
Wir können Mieterhöhungen grundsätzlich auch für Kapitalanlageimmobilien in weiteren Städten in Deutschland prüfen und umsetzen. Senden Sie uns hierfür einfach eine Anfrage und wir besprechen die weiteren Details. Kostenloses Erstgespräch








Tom
Tom Kinne
Leitung Hausverwaltung & Inhaber

Till
Till Krüger
Leitung Technologie & Inhaber
Viele Eigentümer zögern bei Mieterhöhungen, weil sie nicht einfach nur mehr Miete verlangen wollen. Das verstehen wir. Trotzdem braucht eine Immobilie wirtschaftlichen Spielraum. Dazu gehören Rücklagen, Instandhaltung, Modernisierungen und eine Miete, die zur Lage, zum Objekt und zum Markt passt. Eine gute Mieterhöhung ist deshalb nicht nur ein höherer Betrag, sondern Teil einer verantwortungsvollen Bewirtschaftung.
Eine Mieterhöhung sollte nicht aus dem Bauch heraus passieren. Eigentümer sollten verstehen, welche Miethöhe möglich ist, auf welcher Grundlage sie berechnet wurde und welche Fristen oder Grenzen gelten. Deshalb prüfen wir Mietspiegel, Vertragsgrundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen strukturiert und bereiten die Anpassung so vor, dass der nächste Schritt klar ist.
Eine Mieterhöhung betrifft nicht nur Zahlen, sondern auch ein bestehendes Mietverhältnis. Deshalb achten wir auf nachvollziehbare Formulierungen, klare Unterlagen und eine Kommunikation, die Mieter ernst nimmt. Eigentümer können bewusst entscheiden, ob die volle mögliche Erhöhung oder ein geringerer Betrag umgesetzt werden soll. So bleibt die Mietentwicklung wirtschaftlich sinnvoll, ohne das Verhältnis unnötig zu belasten.
Unser Anspruch ist, dass sowohl unsere Eigentümer als auch deren Mieter jederzeit zufrieden sind.
“Die Zusammenarbeit mit Inoovion läuft einwandfrei. Das Team ist super freundlich, zuverlässig und reagiert immer schnell auf Anfragen. Besonders gut finde ich die transparente Art und die moderne Abwicklung. Ein wirklich überzeugender Service!”
Hagen · Eigentümer
Wir prüfen unter anderem Mietspiegel oder Vergleichsmiete, Vertragsgrundlagen, letzte Mieterhöhung, Sperrfristen, Kappungsgrenze, mögliche Index- oder Staffelmiete und ob das Mieterhöhungsschreiben nachvollziehbar begründet werden kann.
Nein. Für den Mieterhöhungsservice berechnen wir nur dann ein Honorar, wenn die Mieterhöhung erfolgreich umgesetzt wird.
Ja. Sie können entscheiden, ob die volle mögliche Erhöhung oder nur ein Teil davon umgesetzt werden soll. Wir achten darauf, dass das Schreiben nachvollziehbar formuliert ist und die Begründung transparent bleibt.
Wenn der Mieter nicht zustimmt, überwachen wir zuerst die Fristen und bereiten bei Bedarf eine Erinnerung vor. Wenn weiterhin keine Zustimmung erfolgt, kann ein Vergleichsangebot sinnvoll sein. Erst danach wird geprüft, ob eine gerichtliche Stufe gewünscht und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Ja. Sie erhalten eine ordentliche Rechnung und können die Kosten in der Regel als Werbungskosten bei der Steuer geltend machen. Da die Aufwendungen mit der Vermietung zusammenhängen, erkennt das Finanzamt sie meist als abzugsfähig an.
Nein, eine nachvollziehbare und maßvolle Mieterhöhung ist Teil einer verantwortungsvollen Bewirtschaftung. Wichtig ist, dass sie sauber begründet, verständlich kommuniziert und nicht willkürlich wirkt.